KfW ändert Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“.
Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen können noch bis einschließlich zum 31.08.2010 bei der KfW gestellt werden. Die bislang im Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ förderfähigen Maßnahmen werden ab September im Programm 141 "Wohnraum Modernisieren" weitergeführt und können zu den dort geltenden Bestimmungen beantragt werden. Darüber hinaus werden wesentliche Teile der Sonderförderung 431 „Energieeffizient Sanieren“ gestrichen. Betroffen ist davon die Förderung zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen und zur Optimierung der Wärmeverteilung. Ausgenommen ist der Zuschuss für die qualifizierte Baubegleitung. Dieser wird ab dem 01.09.2010 im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ eigenständig angeboten. Für die wegfallenden Sonderförderungen mit Ausnahme der Baubegleitung können noch bis zum 30.11.2010 Anträge gestellt werden, sofern die jeweilige Schlussrechnung spätestens am 31.08.2010 ausgestellt wurde. Die KfW begründet ihr Vorgehen mit der unerwartet hohen Nachfrage.
